faqentry.2013-08-14.5946086271

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Gehen wir Recht in der Annahme, dass es sich bei dem unter Punkt 8 angeführten Auswahlkriterien, um die Zuschlagskriterien im Sinne von § 2 Z 20 lit d BVergG handelt?

Bei der Rahmenvereinbarung sieht das Gesetz keine Zuschlagskriterien, sondern regelt die Kriterien zur Auswahl der Vertragspartner.