Gehen wir Recht in der Annahme, dass es sich bei dem unter Punkt 8 angeführten Auswahlkriterien, um die Zuschlagskriterien im Sinne von § 2 Z 20 lit d BVergG handelt?
Bei der Rahmenvereinbarung sieht das Gesetz keine Zuschlagskriterien, sondern regelt die Kriterien zur Auswahl der Vertragspartner.