Unter Punkt 7.5 Referenzprojekte wird angeführt, dass 3 Projekte aus dem Bereich der Privatwirtschaft bzw. Privatwirtschaftsverwaltung und 3 aus dem Bereich der Kameralistik stammen müssen. Aufgrund des Umstandes, dass sich auch im Bereich der Privatwirtschaftsverwaltung teilweise die Kameralistik im Einsatz befindet, würden wir Sie bitten das Abgrenzungskriterium zu konkretisieren.
Bei der Beurteilung bzw. Einordnung der Referenzprojekte geht es um die Hauptleistung. Wird ein Auftrag im Wesentlichen im Bereich der Privatwirtschaftsverwaltung/Privatwirtschaft erbracht und enthält kameralistische Aspekte, so zählt der Auftrag als Referenzprojekt für die Privatwirtschaftsverwaltung/Privatwirtschaft, nicht für die Kameralistik.
Umgekehrt verhält sich genauso, wird ein Projekt im Bereich der Kameralistik erbracht und enthält Teilaspekte der Privatwirtschaftsverwaltung/Privatwirtschaft, so wird dieses Referenzprojekt im Bereich Kameralistik zugerechnet.