Betreffend die Projektreferenzen für den Bereich Kameralistik ist die Frage aufgetreten, ob hier der Auftraggeber ein öffentlicher Auftraggeber sein muss oder ob die erbrachte Leistung aus dem Bereich der Kameralistik auch von einem privaten Auftraggeber (z.B. GmbH eines gemeinnützigen Vereins) beauftragt worden sein kann?
Im Bereich Karmeralistik muss entweder ein öffentlicher Auftraggeber den Auftrag erteilt, oder doch Gegenstand der Leistungserbringung gewesen sein.