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Übersicht
Eine Lieferzeit von 7 Wochen , wie in Ihrer Ausschreibung angeführt, für die Herstellung und Lieferung von 2 Vorstellobjekten von unserer Werft in ...... an ihre Verheftungsorte ..... ist nicht ausreichend. Die Produktionszeit für die zeitgleiche Herstellung zweier Vorstellobjekte beträgt etwa ..... Tage; die Zeit für den Transport der Vorstellobjekte aus unserer Werft ....... beträgt etwa ..... Tage, sodass die Lieferzeit vom Zeitpunkt der Auftragsvergabe bis zur Anlieferung ....... etwa ..... Tage beträgt.
Die Anbotsunterlagen enthalten eine sprachliche Ungenauigkeit, für die wir uns entschuldigen dürfen.
Punkt 3.2. und Punkt 11.3.3. sind dahingehend zu verstehen, dass die Frist für die Herstellung und Lieferung jedes Vorstellobjektes 7 (sieben) Wochen ab Zuschlagserteilung beträgt, die Herstellung, Lieferung und Verheftung hat daher binnen 7 (sieben) Wochen für das erste Vorstellobjekt und binnen 14 (vierzehn) Wochen für das zweite Vorstellobjekt zu erfolgen.
Die Anbotsunterlagen enthalten eine sprachliche Ungenauigkeit, für die wir uns entschuldigen dürfen.
Punkt 3.2. und Punkt 11.3.3. sind dahingehend zu verstehen, dass die Frist für die Herstellung und Lieferung jedes Vorstellobjektes 7 (sieben) Wochen ab Zuschlagserteilung beträgt, die Herstellung, Lieferung und Verheftung hat daher binnen 7 (sieben) Wochen für das erste Vorstellobjekt und binnen 14 (vierzehn) Wochen für das zweite Vorstellobjekt zu erfolgen.
Die Pönalisierung der Termine bleibt ausdrücklich aufrecht.
Abgesehen von der von Ihnen angebotenen Anzahlung für Material (30%) haben wir keinen Zahlungsplan gefunden. Wir würden uns daher erlauben, folgenden Zahlungsplan vorzuschlagen:
30% nach Vorlage der Materialbestellung gegen Vorlage einer Bankgarantie,
30% 20 Tage nach Auftragsvergabe gegen Vorlage einer Bankgarantie,
30% 60 Tage nach Auftragsvergabe gegen Vorlage einer Bankgarantie,
10% nach Lieferung der Vorstellobjekte an ihre Verheftungsorte
Die Anbotsunterlagen sehen die Bezahlung des Bruttopauschalfixpreises je Vorstellobjekt nach Herstellung, Lieferung, Verheftung und Übergabe/Übernahme vor, alternativ kann eine Abschlagszahlung in Höhe von 30% (dreißig Prozent) des Bruttopauschalpreises, gegen Übergabe einer Bankgarantie (Erfüllungsgarantie) begehrt werden.
Einen darüber hinausgehenden Zahlungsplan gibt es nicht, Anbote, die Zahlungsbedingungen enthalten, die von jenen in den Anbotsunterlagen abweichen, werden ohne weiteres Verfahren ausgeschieden.
Für den Fall, dass der Bieter eine Zwischenfinanzierung vornehmen muss, hat dies ohne Einbindung des Auftraggebers zu geschehen, allfällige Kosten der Zwischenfinanzierung können selbstverständlich in die Anbotspreise einkalkuliert werden und wären, für den Fall, dass die Vorlage einer Kalkulation verlangt wird, in dieser auch entsprechend auszuweisen.
Eine Veränderung der Zahlungsbedingungen, die in den Anbotsunterlagen festgelegt wurden, kommt nicht in Betracht.
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