faqentry.2013-01-29.6468682973

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Abgesehen von der von Ihnen angebotenen Anzahlung für Material (30%) haben wir keinen Zahlungsplan gefunden. Wir würden uns daher erlauben, folgenden Zahlungsplan vorzuschlagen: 30% nach Vorlage der Materialbestellung gegen Vorlage einer Bankgarantie, 30% 20 Tage nach Auftragsvergabe gegen Vorlage einer Bankgarantie, 30% 60 Tage nach Auftragsvergabe gegen Vorlage einer Bankgarantie, 10% nach Lieferung der Vorstellobjekte an ihre Verheftungsorte

Die Anbotsunterlagen sehen die Bezahlung des Bruttopauschalfixpreises je Vorstellobjekt nach Herstellung, Lieferung, Verheftung und Übergabe/Übernahme vor, alternativ kann eine Abschlagszahlung in Höhe von 30% (dreißig Prozent) des Bruttopauschalpreises, gegen Übergabe einer Bankgarantie (Erfüllungsgarantie) begehrt werden.

Einen darüber hinausgehenden Zahlungsplan gibt es nicht, Anbote, die Zahlungsbedingungen enthalten, die von jenen in den Anbotsunterlagen abweichen, werden ohne weiteres Verfahren ausgeschieden.

Für den Fall, dass der Bieter eine Zwischenfinanzierung vornehmen muss, hat dies ohne Einbindung des Auftraggebers zu geschehen, allfällige Kosten der Zwischenfinanzierung können selbstverständlich in die Anbotspreise einkalkuliert werden und wären, für den Fall, dass die Vorlage einer Kalkulation verlangt wird, in dieser auch entsprechend auszuweisen.

Eine Veränderung der Zahlungsbedingungen, die in den Anbotsunterlagen festgelegt wurden, kommt nicht in Betracht.