Fragen zur Ausschreibung

ARGELAW.COM
Deutsch English
       
 

Übersicht


Bitte um Zusendung der Ausschreibungsunterlagen Herstellung und Lieferung von 2 Vorstellobjekten für Anlegestellen der Donau Schiffsstationen GmbH

Die Anbotsunterlagen werden nicht versendet sondern stehen, samt Anlagen, auf der Website www.argelaw.com/ausschreibungen zum Download zur Verfügung. Bitte laden Sie die Anbotsunterlagen von dieser Website herunter. Allfällige Fragen sind ebenfalls ausschließlich über die Website zu stellen.


Wir ersuchen Sie um Übermittlung der Passwörter bzw. Freigabe der Ausschreibungsunterlagen für die Herstellung und Lieferung von 2 Vorstellobjekten aus Stahl für die Anlegestellen entlang der Donau.

Sie brauchen weder ein Passwort, noch müssen die Ausschreibungsunterlagen freigegeben werden. Die Ausschreibungsunterlagen stehen - ohne jede Einschränkung - auf der Website www.argelaw.com/ausschreibungen zum Download bereit.


Wir ... hätten Interesse an ihrer Ausschreibung: "Herstellung und Lieferung von 2 Vorstellobjekten aus Stahl". Daher bitten wir um Zusendung des Leistungsverzeichnis, da dieses auf ihrer Homepage nicht verfügbar ist.

Wir verstehen Ihre Frage nicht ganz, ein Leistungsverzeichnis gibt es nicht. Die Festlegungen und zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus den Anbotsunterlagen, die zum Download bereitstehen und den Anlagen, insbesondere den Konstruktionsplänen. Sämtliche verfügbare Dokumente stehen auf der Website zum Download bereit.


Eine Lieferzeit von 7 Wochen , wie in Ihrer Ausschreibung angeführt, für die Herstellung und Lieferung von 2 Vorstellobjekten von unserer Werft in ...... an ihre Verheftungsorte ..... ist nicht ausreichend. Die Produktionszeit für die zeitgleiche Herstellung zweier Vorstellobjekte beträgt etwa ..... Tage; die Zeit für den Transport der Vorstellobjekte aus unserer Werft ....... beträgt etwa ..... Tage, sodass die Lieferzeit vom Zeitpunkt der Auftragsvergabe bis zur Anlieferung ....... etwa ..... Tage beträgt.

Die Anbotsunterlagen enthalten eine sprachliche Ungenauigkeit, für die wir uns entschuldigen dürfen.
Punkt 3.2. und Punkt 11.3.3. sind dahingehend zu verstehen, dass die Frist für die Herstellung und Lieferung jedes Vorstellobjektes 7 (sieben) Wochen ab Zuschlagserteilung beträgt, die Herstellung, Lieferung und Verheftung hat daher binnen 7 (sieben) Wochen für das erste Vorstellobjekt und binnen 14 (vierzehn) Wochen für das zweite Vorstellobjekt zu erfolgen.
Die Anbotsunterlagen enthalten eine sprachliche Ungenauigkeit, für die wir uns entschuldigen dürfen.

Punkt 3.2. und Punkt 11.3.3. sind dahingehend zu verstehen, dass die Frist für die Herstellung und Lieferung jedes Vorstellobjektes 7 (sieben) Wochen ab Zuschlagserteilung beträgt, die Herstellung, Lieferung und Verheftung hat daher binnen 7 (sieben) Wochen für das erste Vorstellobjekt und binnen 14 (vierzehn) Wochen für das zweite Vorstellobjekt zu erfolgen.

Die Pönalisierung der Termine bleibt ausdrücklich aufrecht.


Abgesehen von der von Ihnen angebotenen Anzahlung für Material (30%) haben wir keinen Zahlungsplan gefunden. Wir würden uns daher erlauben, folgenden Zahlungsplan vorzuschlagen: 30% nach Vorlage der Materialbestellung gegen Vorlage einer Bankgarantie, 30% 20 Tage nach Auftragsvergabe gegen Vorlage einer Bankgarantie, 30% 60 Tage nach Auftragsvergabe gegen Vorlage einer Bankgarantie, 10% nach Lieferung der Vorstellobjekte an ihre Verheftungsorte

Die Anbotsunterlagen sehen die Bezahlung des Bruttopauschalfixpreises je Vorstellobjekt nach Herstellung, Lieferung, Verheftung und Übergabe/Übernahme vor, alternativ kann eine Abschlagszahlung in Höhe von 30% (dreißig Prozent) des Bruttopauschalpreises, gegen Übergabe einer Bankgarantie (Erfüllungsgarantie) begehrt werden.

Einen darüber hinausgehenden Zahlungsplan gibt es nicht, Anbote, die Zahlungsbedingungen enthalten, die von jenen in den Anbotsunterlagen abweichen, werden ohne weiteres Verfahren ausgeschieden.

Für den Fall, dass der Bieter eine Zwischenfinanzierung vornehmen muss, hat dies ohne Einbindung des Auftraggebers zu geschehen, allfällige Kosten der Zwischenfinanzierung können selbstverständlich in die Anbotspreise einkalkuliert werden und wären, für den Fall, dass die Vorlage einer Kalkulation verlangt wird, in dieser auch entsprechend auszuweisen.

Eine Veränderung der Zahlungsbedingungen, die in den Anbotsunterlagen festgelegt wurden, kommt nicht in Betracht.