Dürfen Folge-/Ergänzungsaufträge eines Auftraggebers zum gleichen Leistungsbereich zusammengezählt und als eine Projektreferenz angeführt werden?
Ergänzungsaufträge, die das Auftragsvolumen des Hauptauftrages vergrößert haben, können herangezogen werden, sofern es sich um echte Ergänzungsaufträge, d.h. eine Ausweitung des ursprünglichen Auftragsumfanges gehandelt hat. Folgeaufträge können nicht herangezogen werden.