Ad. Projektleitung und Stellvertretung der Projektleitung: Gemäß Punkt 7.5.2. der Anbotsunterlagen hat der Bieter die natürlichen Personen bekanntzugeben, welche bei Einzelaufträgen die Projektleitung bzw. die Stellvertretung der Projektleitung übernehmen "dies sowohl für den Bereich der Privatwirtschaft/Privatwirtschaftsverwaltung als auch für den Bereich der Kameralistik. Ist es in diesem Zusammenhang erlaubt, dass eine Person in beiden Bereichen eine Funktion einnimmt “ vorausgesetzt, dass die geforderten Referenzprojekte vorliegen? Im konkreten Fall würden wir gerne wissen, ob die Projektleitung des einen Bereichs als Stellvertretung für den anderen Bereich und umgekehrt angeführt werden kann (Projektleiter Privatwirtschaft = Stellvertretung der Projektleitung Kameralistik). Dies würde bedeuten, dass insgesamt nur zwei Personen genannt werden.
Es spricht nichts gegen diese Vorgangsweise, sofern die Referenzprojekte vorliegen.