Wie ist der Begriff eingebundener öffentlicher Auftraggeber zu verstehen?
Ein öffentlicher Auftraggeber kann entweder Auftraggeber gewesen sein, oder aber eben nur eingebunden. Bei einer gemeindeeigenen Gesellschaft mit beschränkter Haftung kann beispielsweise ein Prüfauftrag von dieser Gesellschaft erteilt werden, die diesfalls Auftraggeber wäre, die Gemeinde, die Alleingesellschafterin ist, wäre diesfalls eingebundener öffentlicher Auftraggeber. Der Prüfauftrag könnte aber auch unmittelbar von der Gemeinde kommen, die diesfalls sowohl Auftraggeber als auch eingebundener öffentlicher Auftraggeber wäre.