Unter Pos. 55.10 Z „Geräte“ sind 3 Leinwände, Anschlüsse und div. Kabel für Beamer ausgeschrieben, allerdings keine Beamer und auch keine Tonanlagen.
Auch TV-Geräte sind nicht in der Ausschreibung enthalten.
Wird die audiovisuelle Ausstattung getrennt ausgeschrieben oder wird diese Ausstattung ohne Ausschreibung beauftragt?
Die audiovisuelle Ausstattung ist nicht Gegenstand des derzeitigen Vergabeverfahrens. Die Beschaffung wird entweder auftraggeberseitig in einem gesonderten Vergabeverfahren erfolgen, unter Umständen erfolgt die Beschaffung aber auch durch den Betreiber.